Definition laut Bundesverband für Legasthenie e.V.:
Oberbegriff für alle Lernstörungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb der Schriftsprache stehen, ist die „Lese-Rechtschreibstörung“ (LRS). Legasthenie, bzw. der gleichbedeutend benutzte Begriff „umschriebene Lese-Rechtschreibschwäche“ ist ein Sonderfall der LRS. Kennzeichnend für Legasthenie bzw. umschriebene Lese-Rechtschreibschwäche sind die durchschnittliche oder überdurchschnittliche Intelligenz und eine Diskrepanz der Leistungen beim Lesen und Schreiben zu den übrigen Lernleistungen.
Diese Schwierigkeiten sind weder erziehungs- noch milieubedingt, sind nicht auf eine allgemeine Beeinträchtigung der geistigen Entwicklung noch auf unzulänglichen Unterricht zurückzuführen. Legasthenie ist häufig in einer Familie mehrfach zu beobachten und das ganze Leben lang anhaltend. Auch nach der Verbesserung der Lese-Rechtschreibleistung wirkt die partielle Lernschwäche fort. Im internationalen Sprachgebrauch wird anstelle von „Legasthenie“ die Bezeichnung Dyslexia oder Dyslexie verwendet.
Das Training der Lese-Rechtschreibstörung findet einmal wöchentlich statt. Die Trainingszeit beträgt eine Stunde. Nach einer gründlichen Anamnese und Fehleranalyse wird das Training individuell auf das Kind zugeschnitten. Dieses Training wird täglich zu Hause durchgeführt und beansprucht nur wenige Minuten. Die wöchentlichen Termine werden genutzt um den Schwierigkeitsgrad immer wieder neu an das bereits Gelernte anzupassen.
60 Minuten = 35 Euro